Heizungswartung und Inspektion aller Systemrelevanten Teile.
Schon in der EnEV (Energieeinsparverordnung) § 11 Absatz 3 ist festgelegt, dass die regelmäßige Wartung der Heizungsanlagen zu den Pflichten eines jeden Betreibers einer Heizungs- und Warmwasseranlage gehört. Sollten solche Überprüfungen unregelmäßig gemacht bzw. vernachlässigt werden, erlöschen zum einen die Garantieansprüche der Anlagenhersteller, zum anderen ist im Schadensfall von einer vollständigen Haftung für verursachte Schäden bzw. Kosten auszugehen. Dies aber nur am Rande, weil die wichtigsten Gründe Ihnen bei jeder Heizkostenabrechnung Geld einsparen.
Gerade bei den langjährigen Garantien auf Heizungsanlagen, wie zum Beispiel beim Kauf eines neuen Heizkessels, sollte eine jährliche durchgeführte und dokumentierte Wartung vorliegen, um im Falle eines Defekts Garantieansprüche geltend machen zu können.
Badsanierung
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Wartung der Hebeanlage
Damit Ihre Hebeanlage möglichst lange und auch zuverlässig funktioniert, muss sie regelmäßig gewartet werden. Die Abwässer tragen unter anderem Haare, Öl, Fett und aggressive Stoffe in die Anlage ein, die sich an der Wand des Behälters, in den Rohren und in der Pumpe festsetzen oder Teile von ihr angreifen können.
Der Schmutz kann auch die Sensoren der Anlage in ihrer Funktion beeinträchtigen. Irgendwann erkennt die Hebeanlage den Wasserstand nicht mehr korrekt und meldet einen Fehler, meist durch einen lautstarken Signalton.
Bei einer Wartung prüfen wir unter anderem:
Ist die gesamte Anlage und die Armaturen dicht?
Sind die Schieber leichtgängig?
Funktioniert der Rückflussverhinderer?
Arbeitet die Pumpe optimal?
Arbeitet die Steuerung korrekt?
Sind alle Arbeiten erledigt, wird die Anlage einem Test unterzogen und anschließend wieder in Betrieb genommen. Über die Arbeiten an der Hebeanlage fertigen wir ein schriftliches Protokoll, das wir dem Betreiber aushändigen. Finden wir ein Problem, das wir im Rahmen der Wartung nicht beheben können, erhält der Anlagenbetreiber von uns eine schriftliche Mitteilung.